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Studienplan für den Universitätslehrgang
Schwerpunkt Neue Medien
in der Musikpädagogik
§ 1 Allgemein
Die Bedeutung der Neuen Medien nimmt in der Gesellschaft ständig
zu. Computer und Internet sind für Kinder und Jugendliche heute eine
alltägliche Selbstverständlichkeit. Diese Entwicklung verändert
die Art des institutionellen Unterrichts grundlegend: Unterrichtsinhalte
werden zunehmend mit Hilfe der Computertechnologie aufgearbeitet und präsentiert;
Schulprojekte mit Medienunterstützung durchgeführt; der Computer
so oft wie möglich im Unterricht eingesetzt – bis hin zur Einführung
von Laptopklassen. Vom Einsatz neuer Medientechnologien verspricht man
sich nicht nur eine höhere Aktualität und Attraktivität
des Unterrichts und eine damit verbundene Motivationssteigerung der Schüler,
sondern nicht zuletzt auch die Umsetzung der aktuellen lerntheoretischen
Postulate wie die stärkere Individualisierung von Unterrichtssituationen,
Aufgabe der Linearität von Lernumgebungen zugunsten einer Vernetzung
von Wissen und die Schwerpunktsetzung auf erfahrungs- und projektorientierte
Unterrichtsformen und die damit verbundene Förderung des kreativen
und kritischen Denkens und der Selbstständigkeit der Schüler.
Gerade der Musikunterricht eignet sich besonders gut für die Medienarbeit
und die Umsetzung der aktuellen lerntheoretischen Postulate: Da die Musik
im Medienkonsum der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle liegt, sind
diese für die eigene kreative Gestaltung musikalischer Medienprodukte
besonders leicht zu begeistern; da die Musikpädagogik nicht so stark
dem allgemeinen schulischen Leitungsdruck unterliegt, Faktenwissen vermitteln
und sofort abprüfen zu müssen, können gerade im Musikunterricht
neue Unterrichtsformen am ehesten realisiert werden. Damit kann der Musikunterricht
seiner Legitimationskrise bzw. dem Bedeutungsverlust im Bildungssystem
entgehen und zum zentralen Ort der Vermittlung von Medienkompetenz und
der praktischen Umsetzung aktueller Lerntheorien werden. Deswegen werden
an Schulen, Musikschulen und Musikhochschulen zunehmend Medienschwerpunkte,
Musik-Computerräume und Tonstudios aufgebaut.
Für diese neue Ausbildungssituation werden dringend Lehrkräfte
benötigt, die sowohl musikalische und multimediale Computeranwendungen
beherrschen und fähig sind, an der technischen Umsetzung von Schulaufführungen
und Präsentationen mitzuwirken, als auch einen Überblick über
die aktuellen medienpädagogischen und -didaktischen Konzepte und
Methoden besitzen, um die Medienentwicklung ihrer Bildungsinstitution
mitgestalten zu können. Der Universitätslehrgang „Schwerpunkt
Neue Medien in der Musikpädagogik“ ist das erste akademische
Studium im deutschsprachigen Raum, in dem diese Kenntnisse und Fertigkeiten
vermittelt werden.
§ 2 Zielsetzung des Lehrganges
- Befähigung zur zeitgemäßen Unterrichtsgestaltung mit
Hilfe Neuer Medien und zur kritischen Reflexion des Medieneinsatzes
in der Pädagogik
- Fähigkeit zum Einsatz Neuer Medien in allgemeinen und kreativen
Bereichen, mit Schwerpunkt auf deren Anwendung in der Musikpädagogik
- Kenntnis und grundlegende Beherrschung der aktuellen Methoden zur
Produktion von Musikaufnahmen sowie multimedialen Publikationen und
Lehrmitteln
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung
- AbsolventInnen musikpädagogischer Universitätsstudien (A1,
A2, IGP, MBE)
- AbsolventInnen einer Pädagogischen Akademie mit Fach Musikerziehung
- AbsolventInnen von Musikkonservatorien in pädagogischen Studienrichtungen
- Im Berufsleben stehende MusiklehrerInnen, mit einer der oben aufgelisteten
gleichwertigen Qualifikation (die Entscheidung über die Zulassung
dieser BewerberInnen wird in Absprache mit dem jeweils zuständigen
Organ der Universität Mozarteum Salzburg getroffen).
a. Die LehrgangsteilnehmerInnen haben sich als außerordentliche
Studierende an der Universität Mozarteum Salzburg anzumelden.
b. Die Teilnahme am Universitätslehrgang ist von der Einzahlung
des Unterrichtsgeldes sowie den nach den jeweils geltenden Bestimmungen
zu entrichtenden Gebühren und Beiträgen abhängig.
§ 4 Dauer und Struktur des Lehrganges
- Der Universitätsehrgang "Schwerpunkt Neue Medien in der
Musikpädagogik" wird berufsbegleitend in Form von Wochenendkursen
und "Intensivwochen" in den Ferien abgehalten.
- Der Lehrgang dauert 3 Semester und umfasst 30 Semesterstunden (30
SSt.). Pro Semester sind 10 Semesterstunden zu absolvieren. Der Lehrgang
wird mit der Bezeichnung „Akademische/r Fachfrau/Fachmann für
Neue Medien in der Musikpädagogik“ abgeschlossen. Abgekürzt:
Akad. FNMM.
- Der Universitätslehrgang "Schwerpunkt Neue Medien in der
Musikpädagogik" dient der konzentrierten und zielorientierten
Vermittlung von praktischen und theoretischen Kenntnissen und Fähigkeiten,
die im Bereich der Neuen Medien in der Musikpädagogik benötigt
werden, und wird zeitgleich mit den ersten drei Semestern des Universitätsehrgangs
"Neue Medien in der Musikpädagogik" (Master of Arts NMM)
geführt.

§ 5 Studienplätze
- Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze.
- Die Höchstzahl und Mindestzahl der Studienplätze ist jedes
Jahr von der Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung didaktischer
und organisatorischer Gesichtspunkte festzusetzen.
- Übersteigt die Zahl der BewerberInnen die Zahl der Studienplätze
wird ein Reihungsverfahren durchgeführt, dessen Grundlagen berufliche,
praktische und fachliche Qualifikation sowie die Reihenfolge des Einlangens
der Bewerbungen sind.
- Melden sich weniger Studenten an, als für die finanzielle Bedeckbarkeit
vorgesehen, wird das Unterrichtsgeld mit dem Einverständnis der
Lehrgangsteilnehmer entweder neu kalkuliert oder der Lehrgang findet
nicht statt.

§ 6 Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache des Lehrgangs ist Deutsch.
Manche Lehrveranstaltungen, insbesondere Gastkurse, können auch auf
englisch abgehalten werden.
§ 7 Kosten des Lehrganges
- Zur kostendeckenden Führung des Lehrgangs werden Unterrichtsgeld
und Prüfungsgebühren auf Vorschlag der Lehrgangsleitung vom
Rektorat festgesetzt und im Mitteilungsblatt der Universität Mozarteum
verlautbart und bei Bedarf den budgetären Erfordernissen angepasst.
Die Unterrichts- und Prüfungsgelder sind für die Durchführung
des Universitätslehrgangs zu verwenden.
- Die Einzahlung des festgesetzten Unterrichtsgeldes erfolgt pro Studienjahr
vor Beginn des jeweiligen ersten Semesters des Studienjahrs.
- Die einmalige Einzahlung der festgesetzten Prüfungsgebühr
ist vor Beginn des Lehrgangs zu tätigen.
- Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist kein Besuch des Lehrgangs
möglich. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr
nach Beginn des Lehrgangs ist nicht möglich. Ebenso wird das Unterrichtsgeld
nach Beginn des jeweiligen Studienjahres nicht rückerstattet.
- Eine Rückerstattung der Gebühren ist nur in dem Fall möglich,
wenn der Lehrgang nicht stattfinden sollte bzw. abgesagt wird.

§ 8 Inhalte und Aufbau
Grundlegende Kurse
- Allgemeine Einführungsveranstaltungen betreffend den Umgang mit
Ton- und Videotechnik, Computerhard- und -software, MIDI-Geräten,
elektrisch verstärkten und elektronischen Musikinstrumenten und
anderen Aspekten praktischer technischer Anwendungen
- Allgemeine Lehrveranstaltungen zum Thema Einsatz Neuer Medien im Musikunterricht
(Gestaltung von Unterrichtsmaterial, Motivation von Kindern und Jugendlichen
zum Musizieren durch den Einsatz ihnen vertrauter Medien etc.)
Weiterführende praktische Kurse:
- Verwendung aktueller Technik bei der Unterrichtsgestaltung: Erstellung
von Skripten, Präsentationen, unterrichtsbegleitenden Webseiten
- Produktion von Zuspielbändern und Playbacks für Schulaufführungen
und -projekte; Verwendung von AV-Technik und Computern in Projektarbeiten
- Produktion eigener CDs und CDROMs als Unterrichtshilfsmittel, als
Endprodukt von Schülerprojekten, zur Dokumentation von Schulaufführungen
etc..
- Einbindung Neuer Medien in den Instrumentalunterricht: Erstellung
von Übungsplaybacks für mehr Spaß beim Üben, Einsatz
elektronischer oder elektrisch verstärkter Varianten des eigenen
Hauptinstruments, Erstellung von Ton- und Videoaufnahmen sowohl bei
Liveauftritten als auch für eigene CD-Produktionen der Schüler
- Grundlagen der Bühnen-, Licht- und Videotechnik, vor allem auch
für Pädagogen, welche im Freizeitbereich tätig sind.
Weiterführende theoretische Kurse:
- Wissenschaftliches Aufarbeiten von didaktischen und künstlerischen
Konzepten im Zusammenhang mit den Neuen Medien
- Ästhetische Aspekte des Einsatzes Neuer Medien in der Kunst und
der Kunstpädagogik
Begleitende Maßnahmen:
- Zu den meisten Kursen gibt es unterrichtsbegleitende Webseiten.
- Teile einzelner Lehrveranstaltungen können im Fernstudium absolviert
werden, sofern die Teilnehmer selbst über die jeweils erforderliche
technische Ausstattung (Soft- und Hardware) verfügen. Grundsätzlich
wird das Vorhandensein eines internetfähigen Computers vorausgesetzt.
Zusätzlich notwendige technische Voraussetzungen werden auf der
Webseite des Lehrganges detailliert angegeben.
- Onlinesupport ist integraler Bestandteil des Lehrgangs.
§ 9 Fächer und Lehrveranstaltungen
Typen von Lehrveranstaltungen:
PS |
Proseminar: Stellt die Vorstufe zum
Seminar dar. Es vermittelt Grundkenntnisse des wissenschaftlichen
und künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-technischen
Arbeitens und führt in Fachliteratur und die Grundanwendungen
ein. Inhalte und Problemstellungen eines Faches werden in exemplarischer
Form durch Referate, Diskussion und wissenschaftliches sowie praktisches
Arbeiten behandelt. |
SE |
Seminar: Dient der wissenschaftlichen und künstlerisch-wissenschaftlichen
bzw. künstlerisch-technischen Auseinandersetzung mit Inhalten
und Methoden eines Faches oder eines Teilgebietes eines Faches durch
Referate, Teilnahme an der Diskussion, schriftliche und sonstige zu
erbringende Arbeiten. |
UE |
Übung: Hier werden durch selbstständiges
Arbeiten Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben bzw. vertieft.
Die praktische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, künstlerischen
und technischen Inhalten wird gefördert. |
VO |
Vorlesung: Eine Vorlesung dient der Einführung
in ein Fach oder Teilbereiche eines Faches und dessen Methoden. Sie
wird als Vortragsreihe unter Zuhilfenahme von Anschauungsmitteln durchgeführt.
Eingestreute Fragen und Diskussion sind möglich. |
VU |
Vorlesung und Übung: Verbindet die Zielsetzung
von Vorlesung und Übung. |
SU |
Seminar und Übung: Verbindet die Zielsetzung
von Seminar und Übung |
1. Semester
|
SSt |
Typ |
ECTS |
Computeranwendungen für Musiklehrer 1 |
2 |
VU |
6 |
Einführung in den Umgang mit
Computern und audiovisuellen Medien |
1 |
PS |
3 |
Arbeiten mit Sequencerprogrammen
- der Computer als musikalisches Universalwerkzeug
|
2 |
VU |
6 |
Beschallungs- und Lichttechnik |
1 |
PS |
3 |
Tonstudio- und Aufnahmetechnik 1 |
1 |
VU |
3 |
MIDI-Instrumente und Klangprogrammierung |
1 |
VU |
3 |
Didaktische Aspekte des Einsatzes Neuer Medien in der
Musikpädagogik |
2 |
VO + PS |
6 |
Summe: |
10 |
|
30 |
2. Semester
|
SSt |
Typ |
ECTS |
Computeranwendungen für Musiklehrer 2 |
2 |
VU + SE |
6 |
Tonstudio- und Aufnahmetechnik 2 |
1 |
VU |
3 |
Kombination musikalischer Computeranwendungen: Sequencer
(fortgeschrittene Funktionen), Sampler, Softwaresynthesizer etc. |
2 |
VU + SE |
6 |
Arrangieren mit dem Computer 1 |
1 |
VU |
3 |
Grundlagen digitaler Bildverarbeitung 1 |
1 |
VU |
3 |
Grundlagen der digitalen Videoaufnahme
und -Bearbeitung |
1 |
VU |
3 |
Grundlagen der Erstellung von Webseiten und CD-ROMs
mit
Editorprogrammen |
1 |
VU |
3 |
Theorie und Praxis der Produktion
didaktischer Information |
1 |
VO |
3 |
Summe: |
10 |
|
30 |
3. Semester
|
SSt |
Typ |
ECTS |
SPEZIALISIERUNG: Künstl. Medienbildung
und projektorientierte Unterrichtsformen |
Medienpädagogik und künstlerische
Bildung – Analogien und Synergieeffekte |
2 |
VO + SE |
6 |
Theorie und Praxis pädagogischer Projektarbeit
mit Einsatz Neuer Medien |
1 |
VU |
3 |
SPEZIALISIERUNG:
Kreativer Einsatz Neuer Medien in der Musik |
Arrangieren mit dem Computer 2 |
1 |
SU |
3 |
Computer und Elektronik in der Popmusik |
1 |
VU |
3 |
Live-Elektronik |
1 |
SE |
3 |
Filmmusik – Analyse und Komposition |
1 |
SU |
3 |
SPEZIALISIERUNG: Einsatz visueller
Medien in der Musikpädagogik |
Web-Design; Grafik und Video für musikpädagogische
Projekte |
3 |
SU |
9 |
Summe: |
10 |
|
30 |
§ 10 Prüfungsordnung
- Sämtliche Lehrveranstaltungen sind Pflichtfächer. Für
jede Lehrveranstaltung sind Einzelprüfungen zu absolvieren (mündlich,
schriftlich oder kombiniert) oder mit einer Prüfung gleichgestellte
Haus- bzw. Projektarbeiten abzugeben. Manche dieser Projektarbeiten
können auch direkt im Unterricht erarbeitet werden. Die Prüfungsabnahme
und Form der Prüfung obliegt den LehrveranstaltungsleiterInnen.
- Die Lehrgangsleitung kann bestimmte fachliche Vorleistungen, die durch
– auch außeruniversitäre – Zeugnisse zu belegen
sind, in vollem oder teilweisem Ausmaß als Prüfungsleistung
anerkennen.
- Für den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrgangs
„Schwerpunkt Neue Medien in der Musikpädagogik“ sind
folgende Kriterien zu erfüllen:
a) Positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsprüfungen aus
allen Fächern.
b) Die Benotung entspricht den Schulnoten, also "Sehr gut (1),
Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4)" als positive Beurteilungen,
und "Nicht genügend (5)" als negative Note. Lehrveranstaltungen,
bei denen diese Art der Bewertung nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig
ist, können auch mit „teilgenommen“ beurteilt werden.
c) Bezüglich der Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
gelten die Bestimmungen des UG 2002 §77 und die Satzung der Universität
Mozarteum in der jeweils gültigen Fassung.
d) Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen: Für sämtliche
Lehrveranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht. Triftige Gründe
für Abwesenheiten sind der Lehrgangsleitung bekannt zu geben.
Bei den Teilen einzelner Lehrveranstaltungen, die im Fernstudium absolviert
werden können, kann die Anwesenheitspflicht in Absprache mit
der Lehrgangsleitung entfallen. Werden Lehrveranstaltungen versäumt,
die nur mit „teilgenommen“ oder „nicht teilgenommen“
beurteilt werden können, wird vom Lehrveranstaltungsleiter eine
Prüfung oder eine mit einer Prüfung gleichgestellte Haus-
bzw. Projektarbeit angesetzt.
- Im dritten Semester werden die angebotenen Lehrveranstaltungen zu
drei Spezialisierungsgebieten gebündelt. Sämtliche Lehrveranstaltungen
des dritten Semesters müssen positiv abgeschlossen werden, zusätzlich
ist ein Spezialisierungsgebiet zu wählen. Im Spezialisierungsgebiet
sind besondere Leistungen zu erbringen: Professionelle Aufbereitung
und Präsentation von thematisch relevanten Inhalten und Materialien
und Verfassung einer wissenschaftlichen Arbeit oder eines medialen Projekts.
Das positiv absolvierte Spezialisierungsgebiet wird im Abschlusszeugnis
ausgewiesen.
- Die LehrveranstaltungsleiterInnen, haben die Studierenden zu Beginn
des Semesters über die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmassstäbe
zu informieren.
- Die AbsolventInnen des Akad FNMM schließen den Lehrgang mit
der Bezeichnung „Akademische/r Fachfrau/Fachmann für Neue
Medien in der Musikpädagogik“ ab. Die Ausstellung des Abschlussprüfungszeugnisses
und die Zuerkennung des akademischen Grades erfolgen durch das monokratische
Organ der Universität Mozarteum Salzburg.
- Bei einem Wechsel zwischen Akad. FNMM und Master of Arts NMM gilt
der jeweilige Studienplan. Absolvierte Prüfungen sind den jeweiligen
entsprechenden Lehrveranstaltungsprüfungen äquivalent.
§ 11 European Credit Transfer System
(ECTS)
Im Sinn des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen
werden Lehrveranstaltungen, die durch Lehrveranstaltungsprüfungen
abgeschlossen werden, dem Arbeitsaufwand entsprechend mit ECTS-Anrechnungs-punkten
bewertet. Pro Semester wird der Arbeitsaufwand mit 30 Punkten bewertet.
§ 12 Organisation und Durchführung des Lehrgangs
- Die Lehrgangsleitung wird durch das Rektorat der Universität
Mozarteum Salzburg bestellt.
- Der Lehrgangsleitung obliegt die Anerkennung von Vorleistungen, die
Bestellung der LehrveranstaltungsleiterInnen, die Organisation, Verwaltung
und Kostenrechnung des Lehrgangs, und die Qualitäts- und Erfolgskontrolle
der Lehrveranstaltungen.
 
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Studienplan Universitätslehrgang
Schwerpunkt Neue Medien in der Musikpädagogik (Akad FNMM)
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